Hausordnung der Staatlichen Gemeinschaftsschule 5 ,,Am Urbach“
1. Grundsätze
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
In unserer Schule werden alle Personen höflich, freundlich sowie rücksichts- und respektvoll behandelt.
1.2 Gefährdungsvermeidung
- Das Werfen mit jeglichen Gegenständen, vor allem mit Schneebällen, ist auf dem Schulgelände und den dazugehörigen Wegen untersagt. Alle Ballspiele sind nur mit Softbällen auf der dafür ausge- wiesenen Fläche des Schulhofs erlaubt.
- Jeder ist verpflichtet, Gewalttaten oder die Androhungen einer solchen zu melden, um Gefahren abzuwenden und potentielle Opfer zu schützen.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände und bei allen außerschulischen Veranstaltungen verboten. Auf dem gesamten Schulgelände und angrenzenden Wegen ist das Rauchen untersagt.
- Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes ist verboten.
- Auf dem Schulhof herrscht Fahrverbot. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden, Fahrräder verbleiben auf dem Fahrradstellplatz. Die Schule haftet nicht für Sach- beschädigung oder Diebstahl.
1.3 Umgang mit Sachen
- Mit Einrichtungsgegenständen in der Schule wird pfleglich umgegangen. Festgestellte Schäden sind sofort zu melden. Anfallende Kosten durch mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen von Schuleigentum müssen durch den Verursacher oder die Erziehungsberechtigten getragen werden.
- Die Schüler achten auch in den Pausen auf ihre Schultaschen und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Eigentum um. Niemand vergreift sich ungefragt am Eigentum anderer.
- Wertvolle Gegenstände, höhere Geldbeträge und teure Fahrräder sollen nicht mitgebracht werden. Sie sind in der Schule nicht versichert und werden bei Verlust nicht ersetzt.
- Schulbücher und Lernmittel sind Eigentum des Landes Thüringen und werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Sie sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bücher müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden. Bei Klassen- oder Schulwechsel werden sie der Schule zurückgegeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
1.4 Ordnung
- Essen und Trinken sowie das Kauen von Kaugummi erfolgt grundsätzlich in den Pausen. Getränkeflaschen stehen im Unterricht nicht auf den Tischen.
- Von allen am Schulleben Beteiligten wird auf angemessene Kleidung geachtet. Das Tragen von Kopfbedeckungen (außer aus religiösen Gründen) ist im Unterricht nicht gestattet. Überbekleidung wird an den Garderoben aufgehängt.
- Das Tragen oder das Repräsentieren von Kleidung und Symbolen, welche auf nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen hinweisen oder als solche gedeutet werden können, ist untersagt.
- Jeder ist für die Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz selbst verantwortlich. Abfälle werden in den bereitgestellten Behältern entsorgt.
- Die Fenster sowie die in den Räumen angebrachten Beschattungsanlagen werden ausschließlich von den Lehrkräften bzw. von einem damit beauftragten Schüler bedient.
- Jede Klasse verlässt ihren Raum in einem ordentlichen Zustand. Dazu gehören das Wischen der Tafel, das Einsammeln von Müll und Papier und das Schließen der Fenster. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum werden zusätzlich die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Die Kontrolle obliegt der Lehrkraft.
2. Unterrichtsbetrieb
2.1 Anwesenheitspflicht / Pünktlichkeit
- Zum Unterricht und sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist regelmäßiges und pünktliches Erscheinen Pflicht. Zu spät kommende Schüler melden sich im Sekretariat. Wiederholtes Zuspätkommen zieht Ordnungsmaßnahmen nach sich.
- Alle Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich täglich am Infokasten oder im Internet über Vertretungen bzw. besondere Ereignisse selbstständig zu informieren.
2.2 Unterrichtszeiten
Über verkürzten Unterricht bzw. Ausfallstunden entscheidet die Schulleitung.
2.3 Betreten und Verlassen der Schule
- Vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schüler sofort nach Eintreffen des Schulbusses auf den Schulhof bzw. in den Frühhort und halten sich nicht vor den Schultoren oder in den anliegenden Straßen auf.
- Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen, müssen Rücksicht auf Kinder und deren Schulweg nehmen. Das Parken auf den Bürgersteigen ist zu unterlassen. Mit Ausnahme der Schulanfänger sollen alle Kinder am Schultor verabschiedet werden.
- Mit dem Vorklingeln bzw. dem Einlass durch die Aufsicht betreten alle zügig das Schulgebäude und begeben sich zum jeweiligen Unterrichtsraum.
- Nach Unterrichtsschluss begeben sich alle Schüler ohne Umwege zur jeweiligen Bushaltestelle. Dort verhalten sie sich bis zum Eintreffen des Schulbusses ruhig und rücksichtsvoll und bleiben auf dem Bürgersteig. Um Unfälle zu vermeiden, ist das Betreten der Fahrbahn strikt untersagt.
2.4 Kurzpausen/ Raumwechsel
- Alle Unterrichtsräume werden nur mit dem unterrichtenden Fachlehrer oder nach ausdrücklicher Anweisung desselben betreten. Sollte dieser 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, melden sich die Klassensprecher umgehend im Sekretariat oder beim Schulleiter.
- Das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis der Schule ist während der Schulzeit für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.
2.5. Hof- und Mittagspause
- Das Mittagessen wird im Speiseraum eingenommen. Schüler, die nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen, halten sich während der Essenspause nicht im Speiseraum auf. Speisen vom Mittagessen (insbesondere Obst und Gemüse vom Buffet) werden nicht aus dem Speiseraum mitgenommen, sondern nur dort verzehrt.
- In den großen Pausen begeben sich alle Schüler auf den Pausenhof. Während der Pausen sitzt kein Schüler auf den Fensterbänken des Anbaus oder hält sich im Schulgartengelände bzw. am oberen Hoftor hinter dem Gerätehäuschen auf. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Schüler und Lehrer ist Folge zu leisten.
- Der Spielplatz in der Büßlebener Straße darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den jeweiligen Aufsichtslehrer genutzt werden.
- Nach dem Abbruch der Pause bei Regenwetter begeben sich die Schüler in den Unterrichtsraum der nächsten Stunde.
3. Umgang mit technischen Geräten
- Die Handynutzung ist während des gesamten Schultages grundsätzlich untersagt, außer der Fachlehrer erlaubt die Nutzung für den Unterricht in einer konkreten Stunde (z.B. zur Recherche im Internet). Das Handy, in der Primarstufe auch die Smartwatch, ist in der Schultasche aufzubewahren und so zu schalten, dass von ihm keine Störungen ausgehen. Bei Prüfungen, Klassenarbeiten oder Tests gilt das Hantieren mit dem Handy und/oder Smartwatch als Täuschungsversuch. Ton- und Bildaufnahmen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Zuwiderhandlungen können zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen gegen die Handy- & Smartwatchbelehrung muss der Schüler das Handy bzw. die Smartwatch abgeben. Im Regelfall erfolgt die Rückgabe am Ende des Schultages. Im Wiederholungsfall werden die Geräte bei der Schulleitung hinterlegt und nur den Sorgeberechtigten ausgehändigt. Verweigert ein Schüler die Herausgabe, erfolgt eine Ordnungsmaßnahme.
- Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornografischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o.ä. Inhalten ist untersagt.
- Die schuleigenen Computer werden entsprechend den Anweisungen bzw. nach Absprache mit dem unterrichtenden Fachlehrer genutzt.
4. Fehlzeiten/ Erkrankung/ Beurlaubung
- Generell gelten die Festlegungen der Thüringer Schulordnung § 4-7.
- Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer anderen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern noch am gleichen Tag bis 7:30 Uhr zu benachrichtigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund und die Dauer für das Fernbleiben mit.
- Bei Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen sowie bei Häufungen krankheitsbedingter Schulversäumnisse kann die Schule die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
- Wird eine Erkrankung während des Unterrichts festgestellt, so meldet sich der betreffende Schüler beim unterrichtenden Fachlehrer. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen. Die telefonische Information hierüber erfolgt durch das Sekretariat.
- Dringende und wichtige Arztbesuche dürfen nur im Ausnahmefall, nach Absprache mit dem Klassenlehrer, während der Unterrichtszeit wahrgenommen werden.
- Die Schüler arbeiten versäumten Unterrichtsstoff selbstständig zeitnah nach und sind verpflichtet, versäumte Leistungsnachweise an einem von der Schule festgelegten Termin nachzuholen.
- Freistellungen sind rechtzeitig vorher schriftlich (Formular) zu beantragen.
Die Hausordnung ist von allen am Schulleben beteiligten Personen einzuhalten. Verstöße können pädagogische bzw. Ordnungsmaßnahmen entsprechend des Thüringer Schulgesetzes § 51 nach sich ziehen.
Inkrafttreten der Hausordnung: 18.2.2019
aktualisiert am 08.12.2021 auf Beschluss der Schulkonferenz